Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland 2. LADV-Saar § 13 Inkrafttreten Stand: 10.06.2019 Bund Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.